Brauche ich in Offenbach am Main eine Genehmigung für Aushub und Aufschüttungen?
Zuständig ist in Offenbach am Main die Stadt selbst, genauer das Bauaufsichtsamt Offenbach am Main, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main. Aufschüttungen und Abgrabungen sind nach der Hessischen Bauordnung bis 2 m Höhe und 30 m² Fläche genehmigungsfrei, im Außenbereich bis 500 m². Stützmauern ab 1,50 m Höhe brauchen eine statische Bescheinigung. Den Bebauungsplan für Ihr Grundstück in Offenbach am Main prüfen wir vor dem Angebot.
Wie aufwendig ist der Aushub in Offenbach am Main?
Den Untergrund prägen tiefgründige Lössböden, in den Talauen Auenlehme. Beim Aushub trennen wir Oberboden und Unterboden. Auf lehmigem Grund mit Staunässe planen wir Drainage oder Versickerung gleich mit ein.
Was kosten Erdarbeiten in Offenbach am Main?
Richtwerte inklusive Arbeit und Material: Erdarbeiten Minibagger mit Fahrer 70–110 € pro Stunde, Aushub inklusive Entsorgung 30–80 €/m³; Abbrucharbeiten Gartenhaus 800–3.000 €, Garage 2.000–6.000 €, Terrasse oder Pflaster 20–60 €/m² inklusive Entsorgung; Drainage Gartendrainage 30–80 € pro laufendem Meter, Ringdrainage am Haus 150–350 € pro laufendem Meter. Den genauen Festpreis für Ihr Grundstück in Offenbach am Main erhalten Sie nach dem kostenlosen Vor-Ort-Aufmaß, meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Darf Regenwasser in Offenbach am Main auf dem Grundstück versickern?
Ob Drainagewasser in den Kanal darf oder versickern muss, legt die Entwässerungssatzung fest. Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde nötig, für Offenbach am Main: Amt für Umwelt und Klima der Stadt Offenbach, Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach, Tel. 069 8065-2557. Wie stark Ihr Grundstück bei Starkregen betroffen ist, zeigt der Starkregenviewer Hessen.
Wohin mit Bauschutt und Aushub in Offenbach am Main?
Boden, Bauschutt, Beton und Holz trennen wir schon auf der Baustelle und fahren sie zu den passenden Annahmestellen. Privat nimmt der Wertstoffhof Offenbach (Dieselstraße 37) recyclingfähigen Bauschutt an.
Was gilt in Offenbach am Main, wenn für Erdarbeiten ein Baum weichen muss?
In Offenbach am Main gilt eine Baumschutzsatzung. Schützt Bäume und Sträucher ab bestimmter Größe auch auf Privatgrundstücken; Fällantrag online oder per PDF, Ersatzpflanzung, zuständig: Amt für Umwelt und Klima, Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach, Tel. 069 8065-2557. Wir klären das vor dem Angebot mit Ihnen.